Aufnahmebedingungen

Zweistufige Wirtschaftsschule


1. Aufnahme aus der Mittelschule:
  • QA bestanden und mindestens Note 3 in Englisch (in QA oder Jahreszeugnis) oder
  • erfolgreicher Mittelschulabschluss mit Probezeit an unserer Wirtschaftsschule
2. Aufnahme aus Realschule, Gymnasium, Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule:
  • 9. Klasse bestanden oder
  • 9. Klasse nicht bestanden, aber in Deutsch und Englisch mindestens Note 4
Die Zusage eines Schulplatzes erfolgt, so lange noch Kapazitäten frei sind und gilt nur unter der Voraussetzung, dass die oben genannten Aufnahmebedingungen im QA-/Abschluss- bzw. Jahreszeugnis erfüllt werden.

 

Vierstufige Wirtschaftsschule 


1. Aufnahme nach der 6./7. Klasse Mittelschule:
  • im Zwischenzeugnis (unbedingt im Original vorzulegen) ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,66 oder
  • Erreichen dieser Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung nach § 33 Abs. 2 MSO oder
  • Erreichen dieser Durchschnittsnote im Jahreszeugnis oder
  • Bestehen des dreitägigen Probeunterrichts (Deutsch, Mathematik) Anfang Mai 
2. Aufnahme aus Realschule, Gymnasium, Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule:
  • 6. Klasse bestanden oder 
  • 6. Klasse nicht bestanden, aber im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern der WS höchstens einmal Note 5 oder 
  • 6. Klasse nicht bestanden, aber in Deutsch, Englisch, Mathematik mindestens Note 4
Altersgrenze: Am 30. Juni das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet


Vorbereitungsklasse 6:

1. Aufnahme nach der 5. Klasse Mittelschule:
  • im Zwischenzeugnis (unbedingt im Original vorzulegen) ist die Durchschnittsnote aus Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,66 oder
  • Erreichen dieser Durchschnittsnote im Jahreszeugnis oder
  • Bestehen des dreitägigen Probeunterrichts (Deutsch, Mathematik) Anfang Mai 
2. Aufnahme aus Realschule, Gymnasium, Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule:
  • 5. Klasse bestanden oder 
  • höchstens einmal Note 5 in einem Vorrückungsfach der Wirtschaftsschule oder 
  • Bestehen des dreitägigen Probeunterrichts (Deutsch, Mathematik) Anfang Mai
Der Probeunterricht entfällt, wenn im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht wurde.

Altersgrenze: Am 30. Juni das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet